Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

Letzte Aktualisierung: 25.05.2018

 

AUFTRAGSDATENVERARBEITER:

ChromoSoft – Breeder’s best Pedigree


Norbert Hintersteininger


Ober Sankt Thomas 29


A-4364 St. Thomas

(Im Folgenden „Auftragnehmer“)

 

DER / DIE VERANTWORTLICHE:

Bitte lesen Sie sich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO aufmerksam durch. Mit Bestätigung des Buttons unten erklären Sie sich für die zu verarbeitenden Daten verantwortlich.

(Im Folgenden „Auftraggeber“)

 

1. Gegenstand der Vereinbarung

(1) Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:
Bereitstellung der Datenbank ChromoSoft sowie der nötigen Softwarekomponenten gemäß des abgschlossenen Vertragsverhältnisses auf Grundlage der AGB ChromoSoft: www.chromosoft.com/agb

(2) Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: 
allgemeine Personendaten (Vorname, Zuname, akad. Grad, Adresse, PLZ, Ort, Land, GebDatum, Daten zur Mitgliedschaft, Daten zum Zuchtbetrieb, von Ihnen frei definierbare Felder), Tierdaten…

(3) Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: 
Die Definition der Kategorien ist von den Verantwortlichen des Auftraggebers frei definierbar.

 

2. Dauer der Vereinbarung

Unbefristete Laufzeit: Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Fälligkeit der Jahresgebühr gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vertragsgrundlage bilden die letztgülitgen AGB von ChromoSoft: www.chromosoft.com/agb

 

3. Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

(2) Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.

(3) Der Auftragnehmer erklärt, dass er erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.

(4) Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

(5) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

(6) Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.

(7) Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

(8) Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

 

4. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt.

 

5. Sonstiges

Sie erklären sich mit dieser Auftragsdatenverarbeitung, den AGB: https://www.chromosoft.com/de/software/agb/ sowie der Datenschutzrichtlinie: https://www.chromosoft.com/de/software/datenschutz/ von ChromoSoft einverstanden.